equal pay statt Dumpinglöhne!

Ab dem 31. Oktober 2013 könnte für die Beschäftigten in der Leiharbeit der Grundsatz "equal pay - equal treatment" gelten, doch die DGB-Tarifgemeinschaft hat daran offensichtlich kein Interesse.

Seit dem 14. März verhandelt die DGB-Tarifgemeinschaft über neue Tarifverträge mit den Leiharbeitsunternehmern. So soll ein Mindestlohn von € 8,50 und eventuelle Branchenzuschläge die vorhandenen Lohnunterschiede zwischen den LeiharbeiterInnen und der Stammbelegschaft zementieren. Stefan Schaumburg nimmt für die IG Metall an den Verhandlungen teil und äußert sich jetzt auf der Internetseite der Gewerkschaft zu diesem Thema. Seiner Meinung nach existieren juristische Hürden, die eine Durchsetzung von equal pay schwierig werden ließen und er befürchtet langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. Namenhafte Fachleute für Arbeitsrecht haben sich in den letzten Monaten allerdings weitaus optimistischer geäußert: So haben zum Beispiel Wolfgang Däubler - bekannter Mit-Autor eines Standard-Kommentars zum Betriebsverfassungsgesetz - und der Stuttgarter Arbeitsrechtler Dieter Wohlfarth eine andere Einschätzung zur Problematik der Nachwirkung: Wenn sich ein Arbeitsvertrag auf die nachwirkenden Tarifverträge bezieht, kann das die Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz über Gleichbezahlung und Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften nicht außer Kraft setzen. Nur wenn ein Tarifvertrag aktuell noch gültig ist, kann er Gleichbezahlung verhindern.

Wenn Schaumburg jetzt mitteilt, man habe sich bewusst für einen Weg mit neuem Tarifvertrag entschieden und er diesen Ansatz mit dem Anspruch verbindet, die Gestaltung nicht dem Gesetzgeber überlassen zu wollen, ist dies ein klares Bekenntnis gegen die Gleichbehandlung von LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft. Anstatt den Gesetzgeber aufzufordern, den Tarifvorbehalt aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen und somit Tarifverträge als Instrument zur Verbesserung der Situation der Betroffenen zu nutzen, sollen LeiharbeitnehmerInnen weiter als Billigkonkurrenz und Spielmasse von Flexibilisierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Würde sich die DGB-Tarifgemeinschaft mit dem gleichen Elan in eventuelle juristische Herausforderungen bei der Umsetzung der equal-pay-Richlinie stürzen, könnte die Situation der Betroffenen maßgeblich verbessert werden.

Wir fordern die DGB-Tarifgemeinschaft auf, keinen neuen Tarifvertrag mit den Leiharbeit-Unternehmerverbänden abzuschließen und stattdessen die Auseinandersetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der equal-pay-Richtlinie zu führen. Eine weitere Spaltung der Belegschaften ist nicht im Interesse der Gewerkschaftsmitglieder. Es kann keinen Schutz der Stammbelegschaft auf Kosten der Leiharbeits-Beschäftigten geben. Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz führt zu Konkurrenz unter den Beschäftigten, zerstört Solidarität und Verunmöglicht erfolgreiche gewerkschaftliche Arbeit. Mit neuen Tarifverträgen in der Leiharbeit sägen die Gewerkschaften an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen - das gilt es zu verhindern!

Niedriglohn per Tarifvertrag - Schluss damit!


Links:
Das Interview der IG Metall mit Stefan Schaumburg
Das Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken zum Thema
Ergänzung zum Netzwerkinfo der Gewerkschaftslinken